AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Allgemeines:
    1.1) Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese Bedingungen gelten als angenommen, sobald der Käufer davon in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen konnte. Im kaufmännischen Verkehr gelten diese Bedingungen spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen.
    1.2) Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

  2. Angebot und Vertragsabschluss:
    2.1) Unsere Angebote sind freibleibend, ein Vertragsschluss kommt erst durch eine Bestätigung unsererseits zustande. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder fernschriftlich anzunehmen. Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluss mittels Auftragsbestätigung zu bestätigen. Auslieferung und Rechnungsstellung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
    2.2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind ca.-Angaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen sowie Verbesserungen der Leistung sind zulässig. Geringe Abweichungen von Produktbeschreibungen gelten als genehmigt und als vertragserfüllend, soweit sie dem Käufer nicht unzumutbar sind.

  3. Preise:
    3.1) Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackung, Transport und Frachtversicherung zzgl. der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.
    3.2) Maßgebend sind die in einer schriftlichen Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für Installationen, Schulungen oder sonstige Nebenleistungen. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Käufers zu versichern.
    3.3) Kostenvoranschläge können bis zu 15% über- oder unterschritten werden.

  4. Liefer- und Leistungszeit:
    4.1) Die von uns genannten Termine und Fristen sind ca.-Fristen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Leistungsverzug tritt erst bei einer Überschreitung von mehr als drei Wochen ein.
    4.2) Zusätzlich stehen im kaufmännischen Verkehr sämtliche Lieferverpflichtungen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von uns nachzuweisen.
    4.3) Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosen Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung besteht bei Lieferverzug nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) unsererseits. Hierbei sind Schadensersatzforderungen in ihrer Höhe maximal auf das zweifache des vereinbarten Kaufpreises/Werklohnes beschränkt.
    4.4) Bei Annahmeverzug des Käufers oder Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Falle geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

  5. Versand und Gefahrübergang:
    5.1) Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
    5.2) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
    5.3) Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer an diesen über.
    5.4) Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

  6. Zahlungsbedingungen:
    6.1) Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, Euro-Scheck, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsschecks ohne Abzug zu begleichen. Eine Zahlung gilt erst als beglichen, wenn der Betrag auf einem unserer Bankkonten gutgeschrieben ist. Gleiches gilt bei Einlösung von Schecks.
    6.2) Wenn der Käufer trotz Mahnungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere Ankündigung berechtigt. Im kaufmännischen Verkehr werden in diesen Fällen ohne besondere Anforderungen unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
    6.3) Halten wir weiter am Vertrag fest, sind wir berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Im kaufmännischen Verkehr steht uns weiter das Recht zu, den Käufer von weiteren Belieferungen auszuschließen und bestehende Lieferverträge zu kündigen.
    6.4) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist der Rechnung sind wir berechtigt, nach der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 10% zu fordern. Der Käufer ist zum Nachweis geringeren Schadens berechtigt.
    6.5) Wir sind im kaufmännischen Verkehr berechtigt, unsere Forderungen abzutreten oder unsere Forderungen durch ein Inkassounternehmen einzuholen. Die Kosten hierfür hat der zahlungssäumige Käufer zu tragen.
    6.6) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.

  7. Eigentumsvorbehalt:
    7.1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
    7.2) Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Käufer über.
    7.3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Im kaufmännischen Verkehr werden wir bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer Miteigentümer an den neuentstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch uns gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird im kaufmännischen Verkehr die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für uns.
    7.4) Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Im kaufmännischen Verkehr tritt der Käufer die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    7.5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
    7.6) In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

  8. Gewährleistung:
    8.1) Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte, falls nicht anderweitig ausgewiesen, 24 Monate. Für gebrauchte Güter wird keine Gewährleistung gegeben.
    8.2) Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Die uns hierfür zustehende Frist beträgt drei Wochen. Der Käufer ist danach bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung (Wandlung) zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
    8.3) Der Käufer kann Ansprüche aus Gewährleistung nur dann geltend machen, wenn er offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferungserhalt anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Die Gewährleistung steht nur dem unmittelbaren Käufer zu.
    8.4) Werden unsere Betriebs- oder Wartungsempfehlungen nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch erlischt auch bei Fremdeingriffen, unsachgemäßer Benutzung, Handhabung bzw. Lagerung oder Öffnen der Geräte. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.
    8.5) Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf zunächst eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, sowie einer Kopie der Rechnung an uns zu übergeben. Bei Mängeln, die unter unsere Gewährleistung fallen, werden die dabei entstandenen Kosten gegen Nachweis erstattet.
    8.6) Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
    8.7) Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen außer für die Austauschteile in Kraft. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen, die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, ohne dass uns grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) trifft, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
    8.8) Im kaufmännischen Verkehr berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.

  9. Sonstige Bestimmungen
    Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Würzburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.